SHZ  - München  

 

 

 
Downloads / Förderung


Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen

Über die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Selbsthilfezentrums München hinaus können Selbsthilfegruppen unter bestimmten Voraussetzungen auch finanzielle Förderung erhalten. Diese wird gewährt durch die Landeshauptstadt München (Sozialreferat, Referat für Gesundheit und Umwelt) und die gesetzlichen Krankenkassen. Nähere Einzelheiten finden Sie hier:

a) Förderung durch die Landeshauptstadt München

Selbsthilfegruppen aus dem privaten Bereich können Fördergelder beantragen.

Verfahrensvoraussetzungen

Die Verfahrensvoraussetzungen sind den nachfolgend als Download zur Verfügung stehenden Richtlinien der Förderung von Selbsthilfe im sozialen Bereich zu entnehmen.

Die Förderung durch die Landeshauptstadt München für Gesundheitsselbsthilfegruppen erfolgt durch das Referat für Gesundheit und Umwelt sowie für Eltern-Kind-Initiativen gesondert durch das Sozialreferat.

Verfahrensablauf

Anträge können ab dem 1. Oktober des Vorjahres bis spätestens 31. März des folgenden Kalenderjahres gestellt werden. Bei Anträgen, die vor dem 31. März eingehen, können die Zuwendungen rückwirkend ab dem 1. Januar des Antragsjahres gewährt werden. Bei später eingereichten Erstanträgen können nur Zuwendungen ab dem Monat der Antragstellung des laufenden Antragsjahres gewährt werden. Für Erstanträge gelten seit 1.1.2009 dieselben Fristen wie für Folgeanträge!

Die notwendigen Antragsformulare sind nachfolgend als Download verfügbar und an das Selbsthilfezentrum München zu senden. Bei Erstanträgen und bei Bedarf erfolgt Beratung und Fortbildung durch das Selbsthilfezentrum München.

Weitere Informationen: erich.eisenstecken@shz-muenchen.de

(nach oben)

b) Förderung durch die Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen fördern nach § 20c, SGB V die gesundheitsbezogene Selbsthilfe. Damit die unentgeltlich erbrachten Leistungen der Selbsthilfegruppe nicht durch private Finanzierung von Faltblättern, Raummieten, Telefonkosten oder Fortbildungen belastet werden, kann die Förderung dieser Kosten beantragt werden.
Dabei ermöglicht das Modell „Runder Tisch der Krankenkassen“, das seit 2008 flächendeckend an 12 Standorten in Bayern umgesetzt wird, das Förderverfahren relativ einfach und transparent zu gestalten: Selbsthilfegruppen brauchen nicht an jede Krankenkasse einzeln Anträge zu stellen, sondern können mit einem Antrag an den jeweiligen „Runden Tisch“ eine abgestimmte Förderung von allen gesetzlichen Krankenkassen erhalten.

Der „Runde Tisch“ in München besteht aus einer Arbeitsgemeinschaft mit folgenden Teilnehmern: Gesetzliche Krankenkassen der Region München (AOK, vdek, BKK, Vereinigte IKK, LKK, Knappschaft), das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München (RGU), der Bezirk Oberbayern, Vertreter/innen von Selbsthilfegruppen und das Selbsthilfezentrum München (SHZ), das als Geschäftsstelle fungiert und das Förderverfahren koordiniert.
Das SHZ bietet den Gruppen individuelle Beratung zur Antragsstellung und bereitet die Unterlagen für die Vergabesitzung des „Runden Tisches“ vor. Die Kassen entscheiden in Abstimmung mit dem RGU und dem Bezirk und mit Beratung durch die Vertreter/innen der Selbsthilfegruppen über die Bewilligung der Gelder. Diese werden dann treuhänderisch vom SHZ an die Gruppen ausbezahlt. So ist gewährleistet, dass alle Gruppen ihre Fördergelder zeitnah nach der Sitzung erhalten.

Vorteile des Modells „Runder Tisch“

  • Fundierte Beratung zur Antragsstellung durch das Selbsthilfezentrum München unterstützt Selbsthilfegruppen, entlastet Zuschussgeber und stellt ordnungsgemäße Antragsstellung sicher
  • Abbau von Bürokratie und Mehrarbeit, da mit einer Antragsstellung alle zuständigen Krankenkassen erreicht werden können
  • Die Vernetzung der Zuschussgeber in der Arbeitsgemeinschaft schafft Transparenz und die Basis, um auch Verfahrensfragen und inhaltliche Aspekte der Gesundheitsselbsthilfe erörtern zu können.

Voraussetzungen für eine Antragstellung

  • Die Antragsstellung erfolgt durch die Selbsthilfegruppe eigenverantwortlich und nicht durch Selbsthilfeorganisationen oder professionelle Einrichtungen
  • Für die antragsstellende Selbsthilfegruppe gilt:
    • Von einer Krankheit betroffene Menschen treffen sich regelmäßig zum Erfahrungs- und Informationsaustausch.
    • Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Personen.
    • Die Gruppe arbeitet ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung.
    • Die Gruppe ist offen für andere und hat ihren Sitz in Stadt oder Landkreis München oder in den Landkreisen Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding oder Ebersberg.
    • Für die Antragsstellung zeichnen sich mindestens zwei Personen verantwortlich.

(nach oben)

Verfahrensablauf bei Antrag auf Förderung

Bei Erstanträgen und bei Bedarf erfolgt Beratung durch das Selbsthilfezentrum München.
Anträge sind bis zum 15. Februar des laufenden Jahres zu stellen. Um eventuelle Rückfragen vornehmen zu können, empfiehlt es sich jedoch, Anträge bereits so früh wie möglich im Selbsthilfezentrum München einzureichen. Die notwendigen Antragsformulare für 2012 finden Sie hier:

Vertreter/innen der Selbsthilfe am Runden Tisch

Seit 2008 sind bei den Vergabesitzungen der Regionalen Runden Tische in Bayern Selbsthilfevertreter/innen als beratende Teilnehmer ohne Stimmrecht zugelassen. Für die nächste Amtsperiode 2012 bis 2015 werden die Selbsthilfevertreter/innen neu benannt. Wenn Sie Mitglied einer bereits geförderten Selbsthilfegruppe sind und mindestens 2 Jahre Kontinuität in der Selbsthilfearbeit aufweisen, können Sie sich als Vertreter/in Ihrer Selbsthilfegruppe bewerben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf (E-mail und Telefon siehe Ende dieses Abschnitts). Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2012.

Förderjahr 2011

Im Förderjahr 2011 konnte die bisher höchste Fördersumme in der Region München seit Bestehen der „Runden Tische“ ausgeschüttet werden: Es wurden 340 Selbsthilfegruppen von 46 Krankenkassen und dem Bezirk Oberbayern mit insgesamt 391.546 € gefördert (zum Vergleich: 2010 waren es rund 357.038 € für 322 Gruppen). Von dieser Summe werden 9.286 € vom Bezirk für einige Gruppen aus dem Sucht- und Psychiatrie- Bereich übernommen.
Darüber hinaus unterstützt auch das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München die Selbsthilfe und stellt 2011 für Selbsthilfeorganisationen und -Gruppen 114.600 € zur Verfügung.

Fragebogen-Aktion zur Zufriedenheit mit den „Runden Tischen“

Die bayerischen Selbsthilfegruppen haben in einer Fragebogen-Aktion das Modell „Regionaler Runder Tisch“, das die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen koordiniert, sehr positiv beurteilt.
Von 2008 Selbsthilfegruppen, die im Jahr 2011 gefördert wurden, beantworteten 757 (38%) den Fragebogen zum Modell „Runde Tische“.
So empfanden 95 % der antwortenden Gruppen die Beratung durch die Mitarbeiter/innen der „Runden Tische“ als hilfreich, davon fast 70 % als „sehr hilfreich“. Außerdem wurde die Beratung als kompetent, freundlich und informativ beschrieben. Auch die Erreichbarkeit bekam Bestnoten: 94 % bescheinigten eine sehr gute und gute Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen, nur 2 % wünschten sich hier eine Verbesserung.
Dass es nach wie vor großen Informations- und Beratungsbedarf bei der Antragsstellung gibt, zeigen 463 persönliche Beratungen (61%)  -  so häufig wurde diese zeitintensive Leistung der beauftragten Selbsthilfekontaktstellen in Anspruch genommen.
Dass von den Personen mit persönlicher Beratung insgesamt 99 % diese sehr hilfreich fanden, spricht für die hohe Qualität der Beratung und zeigt deutlich, dass das Bayernmodell ein Erfolgsmodell ist.
Durch die Antragsberatung fanden die Selbsthilfegruppen aber auch zu anderen Leistungen der Selbsthilfekontaktstellen Zugang:
Die Gruppen erhielten Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit (245), nahmen an Fortbildungen der Kontaktstelle teil (244), wurden zu anderen Themen ebenfalls beraten (148) und bei der Raumsuche unterstützt (79). Die Vermittlung von neuen Mitgliedern durch die Selbsthilfekontaktstelle in die Selbsthilfegruppe wurde als weiteres positives Ergebnis von 125 Antwortenden genannt.
Gewünscht wurde mehr Austausch (24 Nennungen), eine noch einfachere Antragstellung (10) und mehr Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit (7).
Die Selbsthilfegruppen nutzten den Fragebogen auch, um eine ganze Reihe von sehr individuellen und regional bezogenen Mitteilungen zu geben. In Bezug auf die Mitarbeiterinnen der „Runden Tische“ erwähnten 52 Antragssteller ausdrücklich den guten persönlichen Kontakt, die persönliche Hilfestellung und die rasche Klärung bei Schwierigkeiten und Problemen.
Insgesamt zeigt sich an der Befragung die hohe Gesamtzufriedenheit mit dem bayerischen Modell. Die Selbsthilfeförderung in Bayern ist also auf dem richtigen Weg und kann beispielhaft für andere Bundesländer sein.
Weitere Informationen zu Ergebnissen der bayernweiten Befragung erhalten Sie über die Selbsthilfekoordination Bayern:
Irena Tezak und Theresa Keidel: 0931/2057913 oder über www.seko-bayern.de
Für den „Runden Tisch“ Region München ist das Selbsthilfezentrum München die koordinierende Selbsthilfekontaktstelle. Die im Text genannten Prozentzahlen, die sich auf ganz Bayern beziehen, sind für die Region München fast identisch, mit nur geringen Abweichungen, ausgefallen.
Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Gruppen der Region München bedanken, die an der Umfrage teilgenommen und unsere Arbeit so positiv beurteilt haben – bitte kommen Sie gerne auch weiterhin jederzeit mit Ihren Anregungen und Wünschen auf uns zu!

Weitere Informationen und Kontakt:

mirjam.unverdorben-beil@shz-muenchen.de
(089 – 53 29 56-17)
kristina.jakob@shz-muenchen.de
(089 – 53 29 56-12)

(Stand: 22.11.2011)
(nach oben)